Ein Elektrozaun zur Abwehr von Bibern? Die Nager sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützt. Zudem ist der Biber im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt, so dass bestimmte Schutzvorschriften zu beachten sind. Die Unteren Naturschutzbehörden, Bibermanager und Biberberater geben Auskunft über die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Fördermaßnahmen zum Einsatz eines Elektrozauns als eine Präventivmaßnahme zur Schadenabwehr.
Vielerorts sind durch Biber verursachte Schäden ein Thema: Fraßschäden an Bäumen, Bau von Biberdämmen in sensiblen Hochwassergebieten, Bau von Röhren unter Äckern und Dämmen oder auch Bahntrassen. Außerdem verursachen die Nager Fraß- und Vernässungsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen (Feldfrüchte, Obst, Gemüse, Sonderkulturen) oder auch Schäden an Teichanlagen in der Fischzucht.