Um elektrische Weidezäune für Tierhalter und Landwirte sowie deren Tiere, aber ebenso auch für Außenstehende sicher zu gestalten, gibt es verschiedene gesetzliche Vorschriften und Merkblätter. Grundsätzlich müssen Zäune so montiert werden, dass sie keine elektrische Gefahr für Menschen, Tiere oder deren Umgebung darstellen. Das Grundsatzwerk zu diesem Thema ist die Sicherheitsnorm der VDE 0667, VDE 0131 und DIN EN 60335-2-76. Gemäß dieser ist es z.B. erforderlich, einen Elektrozaun entsprechend zu kennzeichnen. Schon von Weitem muss durch entsprechende Warnschilder erkennbar sein, dass der Weidezaun unter Strom steht. Dies gilt auch, um optimale Sicherheit für Spaziergänger und Besucher gewährleisten zu können.
Ebenso gibt es in den Normen der VDE hilfreiche Richtlinien, welche Reihenanzahl, Abstände zwischen den Reihen oder Leitermaterialien für die Einzäunung der verschiedenen Tierarten eingesetzt werden können. Des weiteren werden Risikobereiche definiert, also in welcher Distanz bspw. zu einer Autobahn Zäune mit welchen Komponenten gezogen werden müssen. Auch die empfohlene Menge und Beschaffenheit der Erdung bzw Erdstäbe wird definiert.
Dass der Elektrozaun täglich an mehreren Stellen im Zaunverlauf auf die Erreichung der Mindesthütespannung hin überprüft werden muss, wird hier ebenso festgelegt, wie die regelmäßige (bspw. wöchentliche) Überprüfung des Zauns auf mechanische Unversehrtheit. Parallel zu den Sicherheitsnormen müssen immer unbedingt auch regionale und tierspezifische Vorgaben (bspw die Merkblätter der DLG) beim Zaunbau beabsichtigt werden. Auf kommunaler Ebene müssen Regelungen und nötige Freigaben aus dem Landschaftsbau berücksichtigt werden.